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Doppelkarte oder Deckungskarte
für
Kurzzeitkennzeichen
 
Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen ist "Offen"

d.h. Sie kann für alles benutzt werden.

z.B. PKW/LKW/Anhänger etc..
+ Grüne Karte
   
   
Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen kann bei eine belibige Zulassungsstelle in Deutschland angemeldet werden.

VORSICHT: Wir weisen Sie darauf hin, daß trotz grüner Karte keine Garantie dafür besteht , daß bei Einreise in Drittländer mit dem "Kurzzeitkennzeichen" anerkannt wird, da es bis jetzt noch keine einheitliche Regelung unter den EU Länder gibt.



Sollten Sie unsicher sein, dann empfehlen wir Ihnen eine Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen zu nehmen.


Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen EU gilt für folgende Länder*:

A = Österreich,
B = Belgien,
CY = Zypern,
CZ = Tschechische Republik,
D = Deutschland,
DK = Dänemark,
E = Spanien,
EST = Estland,
F = Frankreich,
FIN = Finland,
GB = Grossbritannien,
GR = Griechenland,
H = Ungarn,
I = Italien,
IRL = Irland,
IS = Island,
L = Luxenburg,
LT = Litauen,
LV = Lettland,
M = Malta,
N = Norwegen,
NL = Niederlande,
P = Portugal,
PL = Polen,
S = Schweden,
SK = Slowakische Republik,
SLO = Slowenien,
CH = Schweiz,
AL = Albanien,
AND = Andorra,
BG = Bulgarien,
BIH = Bosnien-Herzegowina,
BY = Weissrussland,
HR = Kroatien,
MD = Moldawien,
MK = F.Y.R.O.M.,
RO = Rumänien,
SRB = Serbien,
UA = Urkraine.
*Bitte vergewissern Sie sich, nach erhalt der Versicherungskarte, dass alle reiseziel Länder auf der Grüne Karte vorhanden sind. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft abweichen.
 
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