Deckungskarten
für Ausfuhrkennzeichen & Deckungskarten für
Kurzzeitkennzeichen |
| Versicherungs
Frist berechnen |
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| Hilfe
beim ausfüllen der Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen
z.B. für 15 Tage |
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| Hilfe
beim ausfüllen der Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen
z.B. für 30 Tage |
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Hilfe
beim ausfüllen der Versicherungskarten für z.B.
die Grüne Karte PKW 15Tage |
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Hilfe
beim ausfüllen der Versicherungskarten für z.B.
Kurzzeitkennzeichen 5 Tage |
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Hilfe
beim ausfüllen der grüne Versicherungskarten für
z.B. Kurzzeitkennzeichen 5 Tage EU |
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| Nützliche
Formulare |
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| Kurzzeitkennzeichen |
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Die Kurzzeitkennzeichen gelten 5 Tage lang für die Überführung
von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands. |
| Kurzzeitkennzeichen
EU + Grüne Karte |
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Die Kurzzeitkennzeichen EU gelten 5 Tage lang
für die Überführung von Kraftfahrzeugen Innerhalb
Deutschland und weitere Länder. Weitere
Infos hier. |
| Wofür
braucht man die Ausfuhrkennzeichen? |
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Die Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt,
gelten für die Überführung vom Kraftfahrzeugen
von Deutschland ins Ausland. |
| Um
welche Versicherungen handelt es sich? |
| Wir arbeiten mit unterschiedliche Versicherungen
zusammen bzw. bieten Deckungskarten von folgenden Versicherungen,
wie z.B. AXA, Sparkassen Versicherung Sachsen bzw. IAS Versicherung,
Helvetia Versicherung, BBV Versicherung, Generali Versicherung
etc... |
| Ab
wann gilt die Versicherungskarte? |
Die Versicherungskarte wird erst Aktiviert nach
der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
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| Welche
Art von Haftung ist das? |
| Es handlet sich um eine Haftpflicht
Versicherung ohne Selbstbeteiligung. |
| Was
bedeutet Deppelkarte Offen 15 Tage? |
| Die Bezeichnung "Offen"
steht für alles. d.h im gegenteil zu den anderen Karten,
können Sie mit der Offene Doppelkarte, sowohl ein PKW als
auch ein LKW, Soderfahrzeuge, Anhänger, Busse, Motorrad,
etc... anmelden. Dagegen können Sie z.B. bei der Doppelkarte
für PKW nur einen PKW Anmelden oder Doppelkarte LKW nur
einen LKW anmelden. |
| Kann
ich die Versicherungkarte ins Ausland anmelden? |
Nein! Die Deckungskarten für die Ausfuhrkennzeichen
dienen der Überführung von Kraftfahrzeugen:
Von Deutschland ins Ausland. Nicht
z.B. von Spanien nach Deutschland. d .h. die Versicherungskarten
können Sie nur für eine Zulassungsstelle in Deutschland
benutzen.
Falls Sie ein Kraftfahrzeug vom Ausland nach Deutschland
überführen möchten, dann wenden Sie sich bitte
an eine Autoversichrung in dem entsprechenden Land. |
| Kann
die Versicherungkarte auf beliebige Kennzeichen ausgestellt
oder benutzt werden? |
| NEIN! Die
Versicherungskarte ist nur gültig mit dem deutschen
KFZ-Kennzeichen, was bei der Zulassungsstelle, dazu
ausgestellt worden ist. sie ist nicht gültig für
ausländische Kennzeichen. Sie wird auch
nicht aktiviert, wenn sie nicht bei einer deutsche
Zulassungsstelle angemeldet worden ist. |
| Neue
EU Richtlinien ab. dem 22. Mai 2007 für Weiterverkauf &
Versirungsvermittlung. |
| Aktuelle
Informationen dazu, finden Sie bei Ihrer zuständige IHK |
| AGB |
| Allgemeine Bedingungen
für die Kraftfahrtversicherung (AKB) (630J-1007) AGB's
finden Sie HIER
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"Durch
Abschicken der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab.
Durch Zugang unserer Antwortmail hierauf kommt der Kauf zustande." |
Unsere
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen finden Sie
Hier |
| Datenschutz |
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) macht die Firma Saliba darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen
Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG
verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich
behandelt. |
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Für
weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schreiben Sie uns am Besten eine E-mail oder rufen Sie uns
an. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. |
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