Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen & Deckungskarten für Kurzzeitkennzeichen
Versicherungs Frist berechnen
Hilfe beim ausfüllen der Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen z.B. für 15 Tage
Hilfe beim ausfüllen der Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen z.B. für 30 Tage
Hilfe beim ausfüllen der Versicherungskarten für z.B. die Grüne Karte PKW 15Tage
Hilfe beim ausfüllen der Versicherungskarten für z.B. Kurzzeitkennzeichen 5 Tage


Hilfe beim ausfüllen der grüne Versicherungskarten für z.B. Kurzzeitkennzeichen 5 Tage EU
Nützliche Formulare
Kurzzeitkennzeichen
Die Kurzzeitkennzeichen gelten 5 Tage lang für die Überführung von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands.
Kurzzeitkennzeichen EU + Grüne Karte
Die Kurzzeitkennzeichen EU gelten 5 Tage lang für die Überführung von Kraftfahrzeugen Innerhalb Deutschland und weitere Länder. Weitere Infos hier.
Wofür braucht man die Ausfuhrkennzeichen?
Die Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt, gelten für die Überführung vom Kraftfahrzeugen von Deutschland ins Ausland.
Um welche Versicherungen handelt es sich?
Wir arbeiten mit unterschiedliche Versicherungen zusammen bzw. bieten Deckungskarten von folgenden Versicherungen, wie z.B. AXA, Sparkassen Versicherung Sachsen bzw. IAS Versicherung, Helvetia Versicherung, BBV Versicherung, Generali Versicherung etc...
Ab wann gilt die Versicherungskarte?
Die Versicherungskarte wird erst Aktiviert nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
Welche Art von Haftung ist das?
Es handlet sich um eine Haftpflicht Versicherung ohne Selbstbeteiligung.
Was bedeutet Deppelkarte Offen 15 Tage?
Die Bezeichnung "Offen" steht für alles. d.h im gegenteil zu den anderen Karten, können Sie mit der Offene Doppelkarte, sowohl ein PKW als auch ein LKW, Soderfahrzeuge, Anhänger, Busse, Motorrad, etc... anmelden. Dagegen können Sie z.B. bei der Doppelkarte für PKW nur einen PKW Anmelden oder Doppelkarte LKW nur einen LKW anmelden.
Kann ich die Versicherungkarte ins Ausland anmelden?
Nein! Die Deckungskarten für die Ausfuhrkennzeichen dienen der Überführung von Kraftfahrzeugen:
Von Deutschland ins Ausland. Nicht z.B. von Spanien nach Deutschland. d .h. die Versicherungskarten können Sie nur für eine Zulassungsstelle in Deutschland benutzen.
Falls Sie ein Kraftfahrzeug vom Ausland nach Deutschland überführen möchten, dann wenden Sie sich bitte an eine Autoversichrung in dem entsprechenden Land.
Kann die Versicherungkarte auf beliebige Kennzeichen ausgestellt oder benutzt werden?
NEIN! Die Versicherungskarte ist nur gültig mit dem deutschen KFZ-Kennzeichen, was bei der Zulassungsstelle, dazu ausgestellt worden ist. sie ist nicht gültig für ausländische Kennzeichen. Sie wird auch nicht aktiviert, wenn sie nicht bei einer deutsche Zulassungsstelle angemeldet worden ist.
Neue EU Richtlinien ab. dem 22. Mai 2007 für Weiterverkauf & Versirungsvermittlung.
Aktuelle Informationen dazu, finden Sie bei Ihrer zuständige IHK
AGB
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) (630J-1007) AGB's finden Sie HIER

"Durch Abschicken der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab.
Durch Zugang unserer Antwortmail hierauf kommt der Kauf zustande."
Unsere Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen finden Sie Hier
Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Firma Saliba darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
 
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns am Besten eine E-mail oder rufen Sie uns an. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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